| Schadensmanagement umfaßt alle Organisationstechniken zur optimalen Beseitigung eines eingetretenen Schadens. Bei uns ist das Management aller organisatorischen, handwerklichen und industriellen Tätigkeiten zur Schadenbeseitigung gemeint.
Da in den meisten Fällen Schäden versichert sind, gehört zum Schadensmanagement auch die Einbeziehung des Versicherers mit seinen Leistungen, Bedingungen, Weisungen und den von ihm beauftragten Sachverständigen.
Bei schwierigen Fällen werden Experten zur Klärung der vielfältigen technischen, betriebswirtschaftlichen sowie juristischen und damit verbundenen organisatorischen Fragen befragt. Häufig beauftragt der geschädigte Versicherungsnehmer Sachverständige direkt oder ein Schaden-Manager besorgt dies im Rahmen seiner Aufgaben. Sowohl mit den vom Versicherer bestellten Sachverständigen im Sachverständigenverfahren als auch einzeln die technischen Zusammenhänge klären und die Höhe des Schadens feststellen, ist Aufgabe des Schaden-Managers, zumeist bevor Auftrag zur Beseitigung erteilt wird.
Aufgrund der Feststellungen der technischen und betriebswirtschaftlichen Sachverständigen werden durch den Geschädigten mittels des Schaden-Managers Firmen mit der Beseitigung des Schadens beauftragt. Zur Beseitigung von Verschmutzungen durch Brand, Löschwasser, Überschwemmung, Leitungswasser etc. werden spezielle Firmen (Sanierer) eingesetzt. Die Sachschäden werden von Fachfirmen instandgesetzt.
Für den Geschädigten und auch für die Fachfirmen ist wegen der geringen Häufigkeit von Schäden ein Schaden-Management erforderlich.
Durch eine sachgerechte Abwicklung wird der Schaden schnell und damit kostengünstig beseitigt.
Als Folge davon kann
- der Geschädigte seinen Betrieb ohne Störungen fortsetzen
- der Versicherer den Schaden zu den geringsten Kosten bedingungsgemäß abrechnen.
Da dieses Management bei den Geschädigten in der Regel nicht vorhanden ist, bietet es sich an, darin erfahrene Personen (Schaden-Manager) im Schadenfall zu beauftragen. An den Schaden-Manager sind, abgesehen von absoluter persönlicher Integrität und mangelnden Eigeninteressen, die folgenden Anforderungen zu stellen:
- wissenschaftliche Arbeitsweise zur Beurteilung technischer Zusammenhänge
- technische, betriebswirtschaftliche und versicherungsrechtliche Kenntnisse
zur Beurteilung der finanziellen Folgen von technischen Entscheidungen
- Erfahrung im Betrieb von Montage- und Baustellen
Sind diese Anforderungen erfüllt, so hat der Schaden-Manager eine große Chance den Schaden so zu beseitigen, daß die Interessen aller Parteien gewahrt sind. Dies kann er nur, wenn er von allen Beteiligten, sei es dem Versicherer, sei es dem Geschädigten, sei es den zu beauftragenden Firmen unabhängig ist und die Handlungen aller Beteiligten beurteilen kann.
Daher werden häufig sachverständige Gutachter, betriebswirtschaftliche Experten oder Fach-Juristen ebenso wie Schadenregulierer als Schaden-Manager beauftragt.
Weitere Fragen werden gerne beantwortet. |