Herbert Krems
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Der Praxisleitfaden zur Schadenbearbeitung bei Versicherungsschäden
an elektrischen und elektronischen Anlagen . Hard- und Software
 

Schadenbearbeitung - LIONS Club Bad Honnef - Praxisleitfaden


Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Schadenereignis unverzüglich anzuzeigen (vgl. § 33 VVG), dies sollte in der Regel schriftlich erfolgen. Steht der Schaden in Zusammenhang mit einer Straftat, z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, Brandstiftung, so ist diese Straftat auch der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Der Geschädigte ist gesetzlich zur Schadenminderung verpflichtet (vgl. § 62 VVG). Das heisst, er muss alle Massnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wenn den Versicherungsnehmer ein Mitverschulden an der Höhe des Schadens trifft, z.B. weil er keine Angebote über Instandsetzungskosten eingeholt hat, sondern den erst besten Betrieb, der sich dann auch als der teuerste herausstellt, mit der Instandsetzung der beschädigten Sache beauftragt hat, so wird dieses Mitverschulden durch Minderung des Schadenersatzes berücksichtigt. Der Geschädigte muss den Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachweisen. Der Geschädigte darf sich an der Entschädigung, die er aufgrund des Schadens erhält nicht bereichern (vgl. § 55 VVG). Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Eintritt eines Schadenfalles der Versicherung jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist (vgl. § 34 VVG).

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