Ist die Versicherungsgesellschaft aufgrund des zwischen ihr und dem Versicherungsnehmer bestehenden Sachversicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, so leistet sie gemäß den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Eine Auszahlung der Entschädigung hat meistens binnen zwei Wochen zu erfolgen, nachdem die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist.