Herbert Krems
Ihr Sachverständiger Gutachter & Berater
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Der Praxisleitfaden zur Schadenbearbeitung bei Versicherungsschäden
an elektrischen und elektronischen Anlagen . Hard- und Software
 

Schadenbearbeitung - LIONS Club Bad Honnef - Praxisleitfaden


Beispiel eines Privathaftpflichtschadens

Beschreibung des Schadenherganges:

Herr Müller ist Nachbar von Frau Meier. Er möchte sich drei Eier ausleihen und besucht deshalb Frau Meier. Frau Meier bewahrt die Eier in der Küche im Kühlschrank auf. Herr Müller betritt in der Zwischenzeit von Frau Meier bemerkt von der Diele aus das Wohnzimmer, weil er dort Ihren neuen Fernseher hat stehen sehen. Er nähert sich dem auf einem Sideboard aufgestellten Gerät und will, da er den Fernseher interessant findet, sich das rückseitig angebrachte Typenschild ansehen. Herr Müller kippt den Fernseher leicht an, um das Typenschild besser sehen zu können und dabei rutscht ihm der Fernseher aus den Händen und fällt vom Sideboard.

Beweissicherung:

Um den Schadenumfang dokumentieren zu können, holt Frau Meier einen Fotoapparat und fertigt Lichtbilder von den Schadenörtlichkeiten an, die folgendes festhalten:

  • Lage des Gerätes nach Eintritt des Schadens
  • äußerlich sichtbare Spuren an dem beschädigten Gerät
  • ursprünglicher Standort des Gerätes

Beschreibung des sofort feststellbaren Schadens:

Der Fernseher weist so erhebliche Display-Bruchspuren auf, dass Herr Müller mit Frau Meier nur noch zur Sicherheit den Netzstecker aus der Steckdose ziehen und auf einen Funktionstest aus Sicherheitsgründen verzichten.

Schadenersatzforderung:

Frau Meier fordert von Herrn Müller die Beseitigung des Schadens durch Ersatz des defekten Fernsehers gegen einen vergleichbaren Fernseher. Herr Müller erklärt, dass er eine Privathaftpflichtversicherung für solche Fälle abgeschlossen hat und dieser den Schaden umgehend melden wird. Er fordert Frau Meier auf, Kostenvoranschläge einzuholen, die den eingetretenen technischen Schaden benennen und die Reparaturkosten ausweisen, sowie die Anschaffungsrechnung vorzulegen.

Herr Müller hat sich gegenüber der Schadenersatzforderung von Frau Meier korrekt verhalten. Er hat beachtet, dass er seinen Versicherungsschutz verlieren würde, wenn er die Forderung von Frau Müller dem Grunde oder der Höhe nach anerkannt oder befriedigt hätte.

Verhalten des Schadenverursachers

Herr Müller sollte den Schaden seiner Versicherung sowohl telefonisch als auch ggf. schriftlich anzeigen (vgl. Musterbrief ). Außerdem sollte er Frau Meier Namen und Anschrift sowie die Anschrift seiner privaten Haftpflichtversicherung mitteilen, damit sie ihre Ansprüche direkt gegenüber der Versicherung geltend machen kann.

Verhalten der Geschädigten

In ihren Unterlagen hat Frau Meier die Anschaffungsrechnung nebst Lieferschein und technischer Beschreibung sowie Bedienungsanleitung aufbewahrt. Von diesen Unterlagen fertigt Frau Meier Kopien.

Frau Meier weiß, dass sie Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustandes vor Schadeneintritt hat. Da sie vor Schadeneintritt ein bereits gebrauchtes Fernsehgerät hatte, kann sie entweder die Instandsetzungskosten abzüglich Wertverbesserungen durch Verwendung neuer Ersatzteile verlangen oder, falls die Instandsetzungskosten den Gebrauchtmarktwert übersteigen, diesen verlangen.

Frau Meier bringt den Fernseher zu einem autorisierten Fachbetrieb, der einen im einzelnen Material und Arbeitszeit ausweisenden Kostenvoranschlag erstellt.

Zwischenzeitlich holt Frau Meier bei mehreren Fernsehfachhändlern Angebote für die Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fernsehers mit gleichen technischen Eigenschaften ein und fragt, was sie für den gebrauchten Fernseher ohne Überprüfung und Garantie durch den Fachhandel erhalten hätte.

Nun kann Frau Meier den Schaden gegenüber der Versicherung beziffern und macht ihre Ansprüche schriftlich geltend (vgl. Musterbrief 2).

Bearbeitung des Schadens bei der Versicherung

Nach Eingang der Schadenmeldung von Herrn Müller prüft die Versicherungsgesellschaft zunächst das bestehende Vertragsverhältnis mit Herrn Müller hinsichtlich seines formalen Bestehens:

  1. Bestand das Versicherungsverhältnis bereits zum Zeitpunkt des Schadeneintritts? (vgl. § 3 Abs. I AHB)
  2. Wurden die vereinbarten Prämien gem. § 8 AHB rechtzeitig gezahlt?
  3. Könnte einer der unter § 4 AHB aufgeführten Ausschlüsse auf das Schadenereignis zutreffen?

Wenn sich als Folge der formalen Prüfung ergibt, dass die Versicherungsgesellschaft aufgrund des Vertragsverhältnisses eintrittspflichtig ist, schließt sich die Prüfung der Anspruchsgrundlage an, das heisst, die Ursächlichkeit zwischen der Handlung von Herrn Müller und dem Schaden bei Frau Meier muss eindeutig nachvollziehbar sein und die Beschädigungen müssen nachweislich ausschließlich auf das Schadenereignis rückführbar sein. In diesem Fall ergibt sich die Anspruchsgrundlage aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 823 (1) BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Sofern Herr Müller den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, besteht keine Leistungspflicht seiner Versicherungsgesellschaft (§§ 4 Abs. 2 Ziffer 1 AHB; 61VVG)

Bezüglich der Höhe wird nunmehr die Angemessenheit der von Frau Meier gestellten Ansprüche überprüft.

Frau Meier hat sowohl Angebote zur Reparatur Ihres Fernsehgerätes als auch Angebote zur Wiederbeschaffung eines gebrauchten gleichwertigen Gerätes eingereicht. Aus den Angeboten ergibt sich, dass eine Reparatur teurer käme, als eine Wiederbeschaffung des beschädigten Gerätes. Das günstigste Angebot für die Wiederbeschaffung liegt bei 300,00 EUR. Frau Meier erhält als Ersatzleistung den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Gerätes. Sofern das zerstörte Gerät noch einen realistischen Marktwert hat, muss sie sich diesen als Abzugsbetrag im Rahmen des Vorteilsausgleich gefallen lassen. Wie hoch der Abzug im einzelnen ist, hängt vom Alter und Zustand sowie Ausstattung des zu ersetzenden Gerätes ab. Aus diesem Grund ist vom Geschädigten auch der Nachweis des Anschaffungszeitpunktes des Gerätes mittels Anschaffungsrechnung/Lieferschein notwendig.

Nach Prüfung der von Frau Meier eingereichten Unterlagen gleicht die Versicherung den Schaden mit dem von Frau Meier geforderten Betrag von 520,62 EUR aus.

In der Regel steht der durch die Versicherung festgestellte Schadenbetrag dem Geschädigten spätestens sechs Wochen nach Vorlage sämtlicher zur Prüfung notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

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