Checkliste für Geschädigte
bei Anforderung beschädigter Anlagen/Geräte
Hinweis: Unterlagen ausschliesslich in Kopie versenden !
- Die vollständige(n) beschädigte(n) Anlage(n) / Komponente(n)
- Sämtliches dazugehöriges Zubehör, wie Anschlusskabel und ggf. Treiberdisketten und Bestriebssysteme(en, (Sicherungskopien)
- Die komplette(n) Dokumentation(en), Bedienungsanleitung(en), technische
Beschreibung(en)
- Datensicherungsprotokolle bei EDV-Anlagen.
Sofern noch möglich, vor Versendung von Datenträgern
Datensicherung aktualisieren und prüfen
Hinweise
Es empfiehlt sich nicht, Unterlagen und Anlagen nebst Peripherie unfrei zu versenden, da viele Unternehmen mit Nachporto oder Transportkosten belastete Sendungen nicht annehmen und diese dann mit erheblichen Mehrkosten an den Absender zurückgesandt werden. Dies verzögert nur die Bearbeitung Ihrer Forderung.
Wird ein Anspruch dem Grunde nach anerkannt, so werden auch die zum Nachweis notwendigen und unvermeidbaren Auslagen, also auch Porti und Transportkosten, angemessen erstattet.