Herbert Krems
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Der Praxisleitfaden zur Schadenbearbeitung bei Versicherungsschäden
an elektrischen und elektronischen Anlagen . Hard- und Software
 

Schadenbearbeitung - LIONS Club Bad Honnef - Praxisleitfaden


Die Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die von Personen während ihrer Freizeit oder durch eine nicht berufsbezogene Handlung oder Unterlassung während ihrer Arbeitszeit verursacht werden. Hierunter fällt z.B. der Vorhang, den der Versicherte während eines privaten Besuches bei Freunden im Büro versehentlich beschädigt.

Ausgeschlossen sind jedoch grundsätzlich „Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind" (vgl. § 4 Abs. I Ziff. 6a AHB). Danach fällt z.B. der Fernseher, den der Versicherungsnehmer in einem von ihm angemieteten Hotelzimmer herunterwirft und der dadurch beschädigt wird, nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung.

Um dies einzuschliessen sind dann zusätzliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft nötig.

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