Herbert Krems
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Der Praxisleitfaden zur Schadenbearbeitung bei Versicherungsschäden
an elektrischen und elektronischen Anlagen . Hard- und Software
 

Schadenbearbeitung - LIONS Club Bad Honnef - Praxisleitfaden


Ersatzleistungen der Sachversicherungen im Schadenfall

Bestimmungen über die Ersatzleistungen der Sachversicherungen können vorsehen:

  • bei einem Teilschaden:
    Wiederherstellungskosten für die Instandsetzung bis maximal zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten technisch gleicher Art und Güte zum Gebrauchtmarktwert,
    oder
     
  • bei einem Totalschaden:
    Kosten der Wiederbeschaffung eines Gerätes technisch gleicher Art und Güte bis maximal zum Gebrauchtmarktwert
    oder
     
  • bei einem Teilschaden:
    Wiederherstellungskosten für die Instandsetzung bis maximal zur Höhe des Zeitwertes nach Alter und Abnutzung
    oder
     
  • bei einem Totalschaden:
    Kosten der Wiederbeschaffung eines Gerätes technisch gleicher Art und Güte bis maximal zur Höhe des Zeitwertes nach Alter und Abnutzung
    oder
     
  • bei einem Teilschaden:
    Wiederherstellungskosten für die Instandsetzung bis maximal zum Neuwert technisch gleicher Art und Güte,
    oder
     
  • bei einem Totalschaden:
    Wiederbeschaffungskosten bis zum Neuwert technisch gleicher Art und Güte
    sowie
     
  • Naturalersatz technisch gleicher Art und Güte.

An dieser Stelle sollen die Wert bestimmenden Begriffe und die Problematik bei der Entschädigung von elektrischen und elektronischen Anlagen erläutert werden:

Zeitwert = Gebrauchtmarktwert = gemeiner Wert

Der Zeitwert (=Gebrauchtmarktwert) ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um einen Gegenstand technisch vergleichbar in Ausstattung, Leistungsfähigkeit und Qualität sowie Nutzungsgrad mit dem beeinträchtigten Gegenstand gebraucht zu beschaffen oder herzustellen.

Umgekehrt entspricht es also dem Wert, den ein Geschädigter vor Schadeneintritt hätte erlösen können, wenn er den Gegenstand zum Verkauf angeboten hätte.

Zeitwert nach Alter und Abnutzung

Jeder Gegenstand hat eine durchschnittliche technische Lebenserwartung bei üblicher Nutzung. Bei elektrischen und elektronischen Anlagen ist dies vom Anlagentyp abhängig. Der betriebswirtschaftliche Begriff der Abschreibung „AfA", bei dem seitens der Finanzverwaltungen seit 1995 weite Spielräume ab 2 Jahre für Hardware bestehen, ist ein rein unter steuerlichen Gesichtspunkten geschaffener Begriff. Bei der Berechnung eines Sachschadens ist der Zeitwert des beschädigten Gerätes nach den tatsächlichen Nutzungsgesichtspunkten zu bestimmen.

Neuwert

Der Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, einen Gegenstand technisch vergleichbar in Ausstattung, Leistungsfähigkeit und Qualität mit dem beeinträchtigten Gegenstand zum Schadenzeitpunkt zu beschaffen oder herzustellen.

Nicht vermeidbare Wertverbesserungen können im Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.

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