Haftpflichtschadenanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir einen Haftpflichtschaden an:
Wir haben im März 2004 ein komplettes Netzwerk inkl. Software und Installation an die Steuerberatungskanzlei Rudolf Pfennig geliefert. Zum Lieferumfang gehörte auch Hard- und Software zur Datensicherung.
Bei einem am 27. März 2008 aufgetretenen Festplattenfehler stellte sich heraus, dass bei den von unserem Kunden regelmäßig durchgeführten Datensicherungen nur bestimmte Dateien, nicht aber der gesamte Datenbestand gesichert wurde. Es ist bei der Installation der Datensicherungssoftware von unserem Mitarbeiter ein Fehler gemacht worden.
Der Inhaber der Steuerberatungskanzlei, Herr Pfennig fordert nun von uns Schadenersatz in folgendem Umfang:
- Mangelbeseitigung d. h. korrekte Installation
der DatensicherungsSoftware.
- Wiederherstellung des Zustandes vor Eintritt des Festplattenschadens durch erneute Eingabe der verloren gegangenen Daten
- Ersatz des durch die Betriebsunterbrechung entstandenen Vermögensschadens.
Bei dem Geschädigten handelt es sich um
StB Kanzlei Pfennig
Rosenweg 10a
99999 Musterstadt
Wir bitten Sie hiermit, den Schaden, möglicherweise in sechsstelliger Höhe, im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung möglichst zügig zu regulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung |