Herbert Krems
Ihr Sachverständiger Gutachter & Berater
HighTech Troubleshooting - technisch - wirtschaftlich - sozial

Der Praxisleitfaden zur Schadenbearbeitung bei Versicherungsschäden
an elektrischen und elektronischen Anlagen . Hard- und Software
 

Schadenbearbeitung - LIONS Club Bad Honnef - Praxisleitfaden


Musterbrief 4

StB Kanzlei Pfennig

     

Rosenweg 10a

       

D-99999 Musterstadt

       

Tel.: 0999/919-0

       

Fax: 0999/919-21

Versicherung
Haftpflichtschaden
Postfach

D-99999 Schadenstadt



 

Musterstadt, 2. April 2008

Versicherungsschein-Nr. 589/38975204-BH

Haftpflichtschadenanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass meiner Kanzlei durch Verschulden Iihres Versicherungsnehmers, der Firma DATA-System GmbH, ein nicht unerheblicher Schaden zugefügt wurde. Im Jahr 2004 orderte ich bei vorgenanntem Unternehmen ein komplettes Netzwerk. Selbstverständlich gehörte zum Lieferumfang auch Hard- und Software zur Datensicherung, die mir für unser Unternehmen besonders wichtig erschien. Als nun, nach 4 Betriebsjahren die Festplatte des Servers ausgetauscht werden musste, wurde ich zu meinem Entsetzen darüber informiert, dass die Datensicherungen unvollständig waren, so dass wir nunmehr unseren betrieblichen Aufgaben nicht mehr in erforderlichem Umfang und Zeitplan nachkommen können. Ich fordere hiermit Schadenersatz in folgendem Umfang:

  1. Kostenerstattung für die Wiederherstellung des Zustandes vor Eintritt des Festplattenschadens (manuelle Eingabe der verloren gegangenen betriebsnotwendigen Daten)
     
  2. Erstattung des durch die Betriebsunterbrechung entstandenen Vermögensschadens
     
  3. Mangelbeseitigung, d.h. korrekte Installation der Datensicherungssoftware

Der Schaden lässt sich derzeit noch nicht exakt beziffern, liegt aber sicherlich in sechsstelliger Höhe. Wir erwirtschafteten mit derzeit 20 Mitarbeitern einen Jahresumsatz (2003) von ca. 6,2 Millionen EUR, so dass sich allein unser Umsatzausfall pro Arbeitstag Betriebsstillstand auf ca. 30.000,00 EUR belaufen könnte. Die Rekonstruktion der Daten wird sicherlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, so dass hier entsprechende Personalkosten entstehen.

Eine exakt bezifferte Schadensaufstellung können wir Ihnen erst nach Abschluss der Rekonstruktionsarbeiten und Wiederaufnahme eines geregelten Betriebes übermitteln; eine Schätzung erstellen wir innerhalb von ca. 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüssen

StB Pfennig

 

 

copyright 1996-1999-2008 - www.krems.de - www.praxisleitfaden.de