Herbert Krems
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Der Praxisleitfaden zur Schadenbearbeitung bei Versicherungsschäden
an elektrischen und elektronischen Anlagen . Hard- und Software
 

Schadenbearbeitung - LIONS Club Bad Honnef - Praxisleitfaden


Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
(§ 10 FBUB)

Bei Eintritt eines Sachschadens, der eine Betriebsunterbrechung zur Folge haben könnte, sollte der Versicherungsnehmer der Versicherung unverzüglich Anzeige erstatten.

Tritt der Unterbrechungsschaden ein, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwendung bzw. Minderung des Unterbrechungsschadens notwendig sind; evtl. Weisungen der Versicherung sind zu befolgen. Die Versicherung ist jedoch nicht verpflichtet Weisungen zu erteilen.

Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer (=Geschädigter) verpflichtet, gegenüber der Versicherung, deren Beauftragten oder Sachverständigen jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten und entsprechend jede in diesem Zusammenhang geforderte Auskunft, auf Verlangen auch schriftlich, zu erteilen.

Wie schon die in § 7 FBUB geregelte Buchführungspflicht erkennen lässt, muss der Versicherungsnehmer zur Schadenermittlung alle Buchungsunterlagen für das laufende Geschäftsjahr und die drei Vorjahre zur Verfügung stellen.

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