Herbert Krems
Ihr Sachverständiger Gutachter & Berater
HighTech Troubleshooting - technisch - wirtschaftlich - sozial

Der Praxisleitfaden zur Schadenbearbeitung bei Versicherungsschäden
an elektrischen und elektronischen Anlagen . Hard- und Software
 

Schadenbearbeitung - LIONS Club Bad Honnef - Praxisleitfaden


Die Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird i. d. R. abgeschlossen, um das versicherte Unternehmen vor Haftpflicht-Schadenersatz-Ansprüchen Dritter zu schützen, die durch eine fehlerhafte Handlung oder Unterlassung des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht werden. Bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist zu beachten, dass die Definition der versicherten Tätigkeit" bzw. des versicherten Risikos" oft entscheidend für eine spätere Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft ist.

§ 1 Ziff. 2a AHB besagt: „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten des Versicherungsnehmers".

Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel: In der Versicherungspolice eines Versicherungsnehmers wird als versichertes Risiko "der Handel mit Hard- und Softwareprodukten" genannt. Versichert sind hier also die evtl. Schäden, die aufgrund der Handelstätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter verursacht werden. Sollten in dem Unternehmen jedoch auch eigene Softwareprodukte hergestellt werden, so wären Schäden, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Software verursacht würden, nicht versichert.

Man sollte also bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung die Definition der betrieblichen Tätigkeit sorgfältig abwägen und genauestens abschätzen, ob die tatsächlichen Tätigkeitsfelder des Unternehmens durch die Beschreibung des versicherten Risikos auch wirklich getroffen wird.

copyright 1996-1999-2008 - www.krems.de - www.praxisleitfaden.de