Herbert Krems
Ihr Sachverständiger Gutachter & Berater
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Der Praxisleitfaden zur Schadenbearbeitung bei Versicherungsschäden
an elektrischen und elektronischen Anlagen . Hard- und Software
 

Schadenbearbeitung - LIONS Club Bad Honnef - Praxisleitfaden


Beispiel eines Produkthaftungsschadens

Beschreibung des Schadenherganges:

Die allein lebende Geschädigte, Ute Müller, hört nachmittags mit ihrer ca. 1 Jahr alten Stereoanlage Musik. Sie beschliesst einen Spaziergang ausser Haus und schaltet die Stereoanlage mittels Fernbedienung ab.

Sie verlässt ihre Wohnung. Während ihrer Abwesenheit stellen Nachbarn unter der Wohnungseingangstür durchdringende Rauchschwaden fest und alarmieren die Feuerwehr.

Diese löscht den Wohnungsbrand und stellt als Brandherd die Stereoanlage mit ungeklärter Ursache fest.

Beweissicherung:

Bevor Frau Müller mit den Aufräumungs- und Reinigungsarbeiten in ihrer Wohnung beginnt, fertigt sie Fotos von der Brandstelle und den beschädigten Gegenständen an. Ausserdem bittet sie den Brandmeister der Feuerwehr, ihr ein Protokoll von dem notwendigen Feuerwehreinsatz und der Feststellung des Brandherdes zu überlassen.

Beschreibung des sofort feststellbaren Schadens:

  • Russspuren und Beeinträchtigung durch Löschwasser an den Wänden, Decken und Böden in Wohnzimmer und Diele,
  • Brandspuren an der Stereoanlage, die nicht mehr funktionsfähig ist,
  • Brand- und Löschwasserspuren an der Regalwand, in der die Stereoanlage aufgestellt war
  • Totalbeschädigung der in der Regalwand gelagerten Bücher, Platten, Kassetten und CD's.

Schadenersatzforderung:

Ersatz der durch den Brand beeinträchtigten und vernichteten Gegenstände sowie Ersatz der Kosten für die Reinigung und Instandsetzung der beschädigten Räume.

Verhalten der Geschädigten:

Die Geschädigte hat keine Hausratversicherung, der sie normalerweise zunächst einen derartigen Feuerschaden melden würde und wendet sich deshalb mit ihrer Schadenersatzforderung direkt an den Hersteller der Stereoanlage, den sie aufgrund der Lieferung der Schaden auslösenden Stereoanlage als Verursacher des Brandes für verantwortlich hält. Die Adresse erhält die Geschädigte vom Händler, der Ihr die Stereoanlage verkauft hat (vgl. Musterbrief 5).

Verhalten des Schadenverursacher/Hersteller:

Der Hersteller der Stereoanlage meldet den Schaden unverzüglich seiner Betriebshaftpflichtversicherung mit der Bitte, die Schadenersatzforderung zu prüfen, begleichen bzw. abzuwenden. Gegenüber dem Anspruchsteller gibt er kein Schuldanerkenntnis ab, sondern teilt ihm nur seinen Versicherer und die Schaden-Nr. mit, unter der der gemeldete Schaden geführt wird.

Vorgehensweise der Versicherung:

Die Schadenabteilung des Betriebshaftpflichtversicherers führt zunächst eine formale Prüfung des Versicherungsverhältnisses durch, um festzustellen, ob sie aufgrund des vereinbarten Versicherungsverhältnisses und dessen Durchführung leistungspflichtig ist. Bei Eintreten einer Leistungspflicht ist dann der Schaden dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. Hierzu wird ein Sachverständigenbüro beauftragt, das feststellen soll, ob tatsächlich die Stereoanlage als Auslöser des Brandes anzusehen ist.

Die Analyse sowohl der Überreste der Stereoanlage als auch der Umgebung am Schadenort durch einen Elektronik-Sachverständigen ergibt, dass eine Einflussnahme externer Art auf die Stereoanlage ausgeschlossen werden kann. Es verbleibt somit nur die Möglichkeit eines technischen Defektes in der Stereoanlage als Brandursache.

Schadenregulierung:

Da der Schaden dem Grunde nach anzuerkennen ist, erfolgt nun eine Prüfung der geforderten Schadenersatzleistung. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Geschädigte sich nicht die Mühe machte, sich über die Ihr zustehenden Ansprüche zu informieren, sondern direkt die ehemaligen Anschaffungskosten nebst einem nicht nachvollziehbaren Betrag als Vorauszahlung in Höhe von 20.000 EUR fordert. Sie wird daher von der Betriebshaftpflichtversicherung über die Anspruchsgrundlage gemäss Gesetz informiert und gebeten werden, Kostenvoranschläge für Renovierung Ihrer Wohnung einzuholen, sowie mitzuteilen, wann die letzten Renovierungen durchgeführt wurden und dieses zu belegen.

Da aufgrund Ursachenfeststellung des Sachverständigen die Anerkennung zum Grund bereits durch den Versicherer erfolgte, muss er sich nun nur noch mit den Abzügen „Neu für Alt" als Wertverbesserungen auseinandersetzen und dann die Schadenhöhe bestimmen.

Bezüglich der Stereoanlage ist der Gebrauchtmarktwert zu ermitteln und anzuerkennen, da von wirtschaftlichem Totalschaden auszugehen ist. Bei der Regalwand und dem Inhalt der Regalwand ist ebenfalls individuell zu prüfen, ob eine Reinigung und Instandsetzung unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll ist, oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens wird der Geschädigten nur der Gebrauchtmarktwert der beschädigten Gegenstände ersetzt.

Zusammenfassung

Anhand vorstehender Beispiele wurde global erläutert, welche Auswirkungen die Unkenntnis der eigenen Versicherungspolicen und Bedingungswerke haben kann und wie sich die beteiligten Parteien verhalten sollten.
Die links aufgelisteten Formulare und Checklisten können sowohl bei der Vorsorge für Schadenfälle als auch bei deren Abwicklung behilflich sein.

Hinweis

Der im einzelnen prüfungsfähige Nachweis des Schadens zum Grund und zur Höhe ist ausschliesslich vom Geschädigten zu erbringen. Es sind nur die notwendigen und unvermeidbaren Kosten zur Schadenfeststellung und Schadenbeseitigung unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht zu erstatten.

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