Sonderfall Sachversicherung:
Die Elektronikversicherung
Die Versicherung elektrischer und elektronischer Anlagen gegen Ausfall auf Grund äusserer Einwirkung zeigt die freie Vereinbarkeit von Versicherungsverträgen mit Bedingungen, Klauseln, Ausschlüssen und Einschlüssen.
Fast alle Versicherungsbedingungen der Sachversicherung sind mit ihren Rechten und Pflichten auch auf die Elektronikversicherung übertragbar. Versichert sind hier jedoch nur elektrische und elektronische Anlagen gemäß besonderer Spezifikation oder Pauschaldeklaration.
Da diese Anlagen in der klassischen Inhaltsversicherung dann gegen manche Risiken doppelt versichert wären, schließt man diese Anlagen und Risiken aus der Sachversicherung hier mit ein und die Anlagen aus der Sachversicherung aus.
Zusätzliches versichertes Risiko ist bei der Elektronikversicherung (gemäß ABE) das Eigenverschulden bei Beschädigung eigener Anlagen und ggf. Software und Daten.
Grundsätzlich nicht versicherbar sind Schäden aufgrund mangelnder Wartung, Verschleiß oder aus Gewährleistungsansprüchen sowie wegen grober Fahrlässigkeit.
Ansonsten gelten fast alle Bestimmungen für den Schadennachweis ebenso wie bei den Sachversicherungen. |