Herbert Krems
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Der Praxisleitfaden zur Schadenbearbeitung bei Versicherungsschäden
an elektrischen und elektronischen Anlagen . Hard- und Software
 

Schadenbearbeitung - LIONS Club Bad Honnef - Praxisleitfaden


Sachversicherungen

Grundsätzliches zur Sachversicherung

Sachversicherungen sind Versicherungen gegen wirtschaftliche Verluste, die sich im einzelnen aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und einer Versicherungsgesellschaft ergeben. Dieses Vertragsverhältnis beschreibt den „versicherten Gegenstand" und das „versicherte Ereignis", sowie sonstige Vereinbarungen.

Grundsätzlich sind die Kombinationen von „versichertem Gegenstand" und „versichertem Ereignis" dem individuellen Vertragsverhältnis, Klauseln, Ausschlüssen und Einschlüssen zu entnehmen.

Im Versicherungsvertrag, dokumentiert durch den Versicherungsschein, findet man die wesentlichen Positionen nebst Verweisen auf die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen oder gesetzlichen Regelungen. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem die Versicherungssummen der versicherten Gegenstände, die versicherten Gegenstände, die nicht versicherten Gegenstände, die versicherten Schadenereignisse und die nicht versicherten Schadenereignisse sowie die Bestimmungen über die Ersatzleistungen.

Beispiele für Sachversicherungen sind:

Versicherungssparte
 

versicherter
Gegenstand
 

versicherbare
Ereignisse
 

Gebäude-

Gebäude

Feuer

Hausrat-

Hausrat

Explosion

Leitungswasser-

Gebäude

Blitzschlag
Einbruch-/Diebstahl
Raub

Glasbruch-

fest eingebaute Scheiben u. andere zerbrechliche Gegenstände

Vandalismus
Überspannung
Induktion
Kurzschluß
Sturm

Fernmelde- und sonstige elektrotechnische und elektronische Anlagen

betriebsfertige Anlagen,
wie im Versicherungsschein aufgeführt
 

Hagel
Hochwasser
Erdbeben

Elektronik-

Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik

Die Versicherungssumme oder auch der Versicherungswert ergibt sich aus der Addition der Einzelbewertung der versicherten Gegenstände gemäß Versicherungsvertrag.

Versicherte Gegenstände sind beispielsweise bei der Elektronik-Versicherung (früher Schwachstromversicherung) sämtliche Anlagen und Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik sowie sonstige elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte. Nicht versichert sind z.B. Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, Werkzeuge aller Art sowie sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen. Versicherte Schadenereignisse sind Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Nicht versicherte Schadenereignisse sind in der Regel durch Vorsatz, Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen sowie durch Kernenergie herbeigeführte Schäden.

Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden gibt es in der Regel beim Sachschaden nur zwei Beteiligte:

1. die Versicherungsgesellschaft, die den Schaden reguliert, abhängig von

a) den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages
b) den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

2. den Geschädigten, der i.d.R. Versicherungsnehmer ist, und Schadenersatzansprüche geltend macht.

Alle Beteiligten haben kraft Gesetz und der vereinbarten Versicherungsbedingungen Rechte und Pflichten.

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